Sondereigentumsverwaltung
Gerne übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung für Ihre Immobilie. Das Sondereigentum ist nach § 5 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt. Hierzu gehören beispielsweise Gartenanteile, Garagen und Stellplätze. Sprechen Sie uns einfach an.